Klarstellung zur Bezeichnung und Arbeitsweise in der 24-Stunden-Betreuung
Die Begriffe „24-Stunden-Betreuung“, „24 Stunden-Pflege“ und „24-Stunden-Pflege“ sind in der Branche weit verbreitet und haben sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert. Diese Bezeichnungen sind für Marketingzwecke oft unumgänglich. Wir möchten jedoch klarstellen, dass die von uns vermittelten Betreuungskräfte keineswegs durchgehend arbeiten. Vielmehr sind die tatsächlichen Arbeitszeiten dieser Fachkräfte gemäß dem deutschen Mindestlohngesetz zu entlohnen und es müssen gesetzliche Pausen- und Ruhezeiten eingehalten werden.
Nach dem Arbeitszeitgesetz ist zudem eine klare Vereinbarung von bis zu 40 Stunden pro Woche mit den Betreuungskräften getroffen. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir, die Formulierung „Betreuung im häuslichen Umfeld“ als präzisere Beschreibung zu verwenden.
Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um weitere Details zu erläutern und sicherzustellen, dass sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen optimal berücksichtigt werden.